Unser Service für Sie

Jeder Unternehmer ist verpflichtet für Maschinen und bestimmte Tätigkeiten Gefärdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu erstellen. An dieser Stelle wollen wir Ihnen die häufigsten zum Download bereitstellen.

Betriebsanweisungen

Sicherlich haben sie an Geräten wie z.B. einer Standbohrmaschiene schon einmal ein blaues Hinweisschild gesehen. Dies ist eine Zusammenfassung der Gefährungsbeurteilung und soll dem Mitarbeiter auf einen Blick die Gefahren der Maschine / Arbeit darstellen und ihn auf die erforderliche Schutzausrüstung aufmerksam machen. Bitte bringen Sie diese Betriebsanweisungen an den entsprechenden Stellen in Ihrem Unternehmen an.

Sollten die von Ihnen genutzen Einrichtungen nicht dabei sein oder sollten Sie Betriebsanweisungen für z.B. Chemikalien benötigen bietet der Arbeitskreises der Sicherheitsfachkräfte eine vielzahl von Einzel-, Gruppen-, Sammel- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen an.

Gefärdungsbeurteilungen

Bei handelsüblichen Geräten wie z.B. Computer, elektrischen Werkzeugen und Haushaltsgeräten ist bei vom Hersteller vorgegebener Verwendung keine separate Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Sollte ein Gerät "zweckentfremdet" werden oder keine CE Kennzeichnung haben muss eine Gefädungsbeurteilung erstellt werden. Dies gilt auch wenn eine Einrichtung eigenentwickelt wird oder z.B. Laser vorhanden sind. Auch Büroarbeitsplätze müssen auf Gefährdungen untersucht werden. Dafür kann jeder Mitarbeiter eine Checkliste bearbeiten.
Zur Checkliste

Laserschutz

Sie betreiben Laser in Ihrem Unternehmen und haben Fragen zu Laserklassen, Gefährdungsbeurteilungen und Strahlenschutz? Kontaktieren Sie uns rund um das Thema künstliche optische Strahlung.