Jeder Pkw wird spätestens nach drei Jahren vom TÜV oder anderen Prüfstellen auf seinen technischen Zustand hin untersucht. Für Fahrzeughalter sind diese Hauptuntersuchungen selbstverständlich – schließlich geht es um die Sicherheit! In vielen Betrieben werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel trotz einer gesetzlichen Vorschrift dagegen nicht überprüft. Wie steht es um die Sicherheit am Arbeitsplatz und um die Verantwortung des Unternehmers?
Die regelmäßige Überprüfung elektrischer, ortsveränderlicher Arbeitsmittel dient der Sicherheit und dem Schutz des Arbeitnehmers. Wird die Prüfung nicht durchgeführt, ist das unter ungünstigen Umständen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach §23 BetrSichV und §26 ArbSchG. Für Straftaten haften Geschäftsführer oder Anlagenbetreiber persönlich und mit ihrem Privatvermögen. (Quelle: www.benning.de)
Um die bis dahin hohe Anzahl von Arbeitsunfällen zu verringern, wurde die Geräteprüfung 1973 Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes. Jeder Arbeitgeber hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für den Einsatz geeignet sind und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Gesundheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Geräte muss:
durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Versicherer und die Betribssicherheitsverordnung (BetrSichV) richten sich nach der DGUV-Vorschrift 3 (ehem. BGV-A3). Diese beruft sich auf die technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) und der DIN-VDE 0701/0702. Die TRBS 1201 beschreibt die Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Befähigung einer elektischen Fachkraft zur Geräteprüfung ist in der TRBS1203 festgelegt. Der Prüfaufablauf, sowie die elektischen Grenzwerte, werden in der DIN-VDE 0701/0702 beschrieben. Zur Bewertung der elektischen Gefährdungen und Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen kann die TRBS 2131 zurate gezogen werden. Weitere Informationen zu den Gesetzestexten und Vorschriften erhalten sie hier.
Das Prüfintervall richtet sich nach der Art des Betriebsmittels und deren Belastung und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert. Grundsätzlich ist es jedoch Sinnvoll sich an die Empfehlung der ehemaligen BGV-A3 zu orientieren.
Intervall | Betriebsmittel / Einsatzort |
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3 Monate | Handwerkzeuge auf Baustellen und bei Werkzeugvermietungen |
6 Monate | Gemeinschaftsküchen |
12 Monate | Werkstätten und Labore |
24 Monate | Büroausstattung |
Bei einer geringen Fehlerquote kann das Prüfintervall nach der ersten Prüfung angepasst werden. Dabei sollte gelten, dass das Prüfintervall maximal verdoppelt werden kann. Dies allerding bis höchstens 24 Monate.
Außerdem schreibt die DIN-VDE 0701/0702 eine Prüfung nach Inbetriebnahme, Reparaur und Wartung vor
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektischen Verbraucher enthält mehrere Prüfschritte.
Prüfschritt | Inhalt |
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1. Inventarisierung | Aufnahme der Gerätedaten lt. Typenschild |
2. Sichtprüfung | Optische Mängel Warnhinweise Kennzeichnungen Gehäuse Zustand Anschlussleitung Knickschutz Sicherheitseinrichtungen |
3. Messungen | Schutzleiterwiderstand Isolationswiderstand Berührungsstrom Schutzleiterstrom |
4. Funktionsprüfung | Aufnahme der elektischen Daten Erprobung der Grundfunktionen |
5. Auswertung | Beurteilung der Messergebnisse Festlegung des Prüfintervalls Erteilung der Prüfplakette |
6. Protokollierung | Erstellung eines detallierten und normgerechten Prüfprotokolls Sicherung Ihrer Prüfergebnisse |